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Fünftelregelung bei Abfindung: So wird sie 2026 angewendet

Von Maxwell AboagyeZuletzt aktualisiert am 5. Juli 2026

Eine Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, und weil sie auf einen Schlag ausgezahlt wird, treibt sie dein Einkommen in dem Jahr kräftig nach oben, oft bis in Steuersätze, die du sonst nie erreichen würdest. Genau dagegen hilft die Fünftelregelung nach § 34 EStG: Sie besteuert die Abfindung so, als würdest du sie über fünf Jahre verteilt bekommen. Wie viel dir das bringt, hängt stark von deinem übrigen Einkommen ab. Bevor du dich auf grobe Faustformeln verlässt, rechne deinen konkreten Fall im Abfindungsrechner durch, dort siehst du die Steuer mit und ohne Fünftelregelung nebeneinander.

Tool Abfindungsrechner öffnenSchätze die Steuer auf eine Abfindung mit der Fünftelregelung (§34 EStG) und sieh, wie viel diese Regelung gegenüber der normalen Versteuerung spart.

Was die Fünftelregelung ist und wie sie rechnet

Der deutsche Steuertarif ist progressiv: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Landet eine Abfindung von 50.000 Euro komplett in einem einzigen Jahr, wird ein großer Teil davon mit deinem Spitzensteuersatz belastet. Die Fünftelregelung mildert diesen Progressionssprung, indem sie die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Das Finanzamt rechnet dafür in drei Schritten:

  1. Es berechnet die Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen ohne die Abfindung.
  2. Es berechnet die Einkommensteuer auf dein Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
  3. Die Differenz zwischen beiden Beträgen wird mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist die Steuer, die auf die gesamte Abfindung entfällt.

Weil nur ein Fünftel der Abfindung in die Progression einfließt, bleibt der Steuersatz auf diesen Teil niedriger, und dieser Vorteil wird durch die Multiplikation auf die volle Summe übertragen. An der Steuerpflicht selbst ändert die Regelung nichts: Die Abfindung bleibt in voller Höhe steuerpflichtiges Einkommen, sie wird nur günstiger tarifiert.

Seit 2025 nur noch über die Steuererklärung

Das ist der wichtigste praktische Punkt, und er wird immer noch oft übersehen: Bis Ende 2024 musste dein Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug anwenden, wenn die Voraussetzungen erkennbar erfüllt waren. Mit dem Wachstumschancengesetz ist diese Pflicht zum 1. Januar 2025 entfallen. Seitdem versteuert dein Arbeitgeber die Abfindung in der Gehaltsabrechnung ganz normal nach dem allgemeinen Lohnsteuertarif, also erst einmal ohne jede Ermäßigung.

Die Fünftelregelung selbst gibt es weiterhin, sie wandert nur an eine andere Stelle: ins Veranlagungsverfahren. Du gibst die Abfindung in deiner Einkommensteuererklärung an (Anlage N), das Finanzamt prüft die Voraussetzungen und wendet die Ermäßigung im Steuerbescheid an. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommst du dann als Erstattung zurück. Für dich heißt das: Der Nettobetrag bei der Auszahlung fällt zunächst niedriger aus als früher, das Geld kommt aber mit dem Steuerbescheid wieder, oft erst viele Monate später.

Rechenbeispiel: Was die Fünftelregelung spart

Nehmen wir eine Arbeitnehmerin mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, die eine Abfindung von 50.000 Euro erhält. Ohne Fünftelregelung wird die Steuer auf 90.000 Euro berechnet. Mit Fünftelregelung wird nur ein Fünftel der Abfindung, also 10.000 Euro, für die Progressionsberechnung angesetzt. Alle Beträge sind auf den Grundtarif 2026 bezogen, ohne Soli und Kirchensteuer, und gerundet:

PositionBetrag (gerundet)
Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung40.000 €
Abfindung50.000 €
Steuer auf 40.000 € (ohne Abfindung)7.300 €
Steuer auf 50.000 € (Einkommen + 1/5 Abfindung)10.650 €
Differenz × 5 = Steuer auf die Abfindung16.750 €
Gesamtsteuer mit Fünftelregelung24.050 €
Gesamtsteuer ohne Fünftelregelung (auf 90.000 €)26.800 €
Ersparnis durch die Fünftelregelungca. 2.750 €

Rund 2.750 Euro Ersparnis, nur weil das Finanzamt anders rechnet. Bei niedrigerem übrigem Einkommen oder höherer Abfindung wird der Effekt noch deutlich größer, weil dann ein größerer Teil der Progression übersprungen wird. Dein individuelles Ergebnis, inklusive Soli und Kirchensteuer, liefert dir der Abfindungsrechner in wenigen Sekunden.

Voraussetzung: Zusammenballung der Einkünfte

Die Fünftelregelung gibt es nicht automatisch für jede Abfindung. Das Gesetz verlangt außerordentliche Einkünfte, und die Rechtsprechung macht daraus die sogenannte Zusammenballung der Einkünfte: Deine Abfindung plus dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr müssen zusammen höher sein als das, was du bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in dem Jahr verdient hättest. Nur dann entsteht überhaupt der Progressionsnachteil, den die Regelung ausgleichen soll.

Wichtig ist außerdem, dass die Abfindung grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr fließt. Wird sie in mehreren Jahren in ähnlich großen Raten ausgezahlt, ist die Zusammenballung dahin und die Fünftelregelung entfällt komplett. Eine kleine Teilzahlung von bis zu rund zehn Prozent der Hauptleistung in einem anderen Jahr gilt nach der Rechtsprechung noch als unschädlich. Wenn du den Auszahlungszeitpunkt mitgestalten kannst, etwa auf den Januar eines Jahres mit wenig anderem Einkommen, lohnt sich der Blick auf beide Varianten. Was bei einer Kündigung rund um Höhe und Verhandlung der Abfindung gilt, liest du im Beitrag Abfindung bei Kündigung.

Sozialabgaben: echte Abfindungen sind beitragsfrei

Eine gute Nachricht gibt es bei den Sozialversicherungen: Auf eine echte Abfindung, also eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen künftigen Verdienstes, fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Sie ist kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Anders sieht es aus, wenn im Aufhebungsvertrag noch ausstehender Lohn, Urlaubsabgeltung oder Boni als Abfindung etikettiert werden: Diese Bestandteile bleiben beitragspflichtig.

Wann die Fünftelregelung viel bringt und wann fast nichts

Der Spareffekt lebt von der Progression. Er ist deshalb am größten, wenn zwischen deinem übrigen Einkommen und dem Einkommen inklusive Abfindung möglichst viele Progressionsstufen liegen:

  • Viel Ersparnis: niedriges übriges Einkommen im Auszahlungsjahr, etwa nach Kündigung mit anschließender Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Renteneintritt, kombiniert mit einer hohen Abfindung. Hier sind je nach Konstellation fünfstellige Ersparnisse möglich.
  • Wenig Ersparnis: Wer schon ohne Abfindung im Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt, gewinnt kaum etwas, denn auch ein Fünftel der Abfindung wird dann fast vollständig mit demselben Satz besteuert. Die Differenz mal fünf ergibt nahezu dieselbe Steuer wie die normale Berechnung.
  • Gar nichts: Fehlt die Zusammenballung, etwa weil die Abfindung über mehrere Jahre gestreckt wurde oder zusammen mit dem übrigen Einkommen unter dem bisherigen Jahresverdienst bleibt, wendet das Finanzamt die Regelung nicht an.

Gerade nach vielen Jahren im Betrieb kommen schnell hohe Summen zusammen, bei denen sich die Gestaltung des Auszahlungsjahres richtig auszahlt. Welche Größenordnung nach langer Betriebszugehörigkeit üblich ist, zeigt der Beitrag Abfindung nach 10 Jahren.

Die gesetzliche Grundlage der Fünftelregelung ist § 34 EStG, dort steht die Berechnung mit dem Fünftel und der Verfünffachung der Differenz wörtlich im Gesetz. Eine ausführliche, laufend aktualisierte Übersicht zur Versteuerung von Abfindungen inklusive der Änderung durch das Wachstumschancengesetz bietet Finanztip. Und für deinen konkreten Fall gilt: Erst rechnen, dann unterschreiben. Trage Abfindung, übriges Einkommen und Auszahlungsjahr in den Rechner ein und vergleiche die Varianten, bevor du einem Aufhebungsvertrag zustimmst.

Abfindung mit Fünftelregelung berechnenSchätze die Steuer auf eine Abfindung mit der Fünftelregelung (§34 EStG) und sieh, wie viel diese Regelung gegenüber der normalen Versteuerung spart.

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