Schätze die Steuer auf eine Abfindung mit der Fünftelregelung (§34 EStG) und sieh, wie viel diese Regelung gegenüber der normalen Versteuerung spart.
So nutzt du den Abfindungsrechner
Gib die Brutto-Abfindung ein.
Gib dein übriges zu versteuerndes Einkommen im Jahr und die Veranlagungsart ein.
Sieh die Abfindung nach Steuern und wie viel die Fünftelregelung spart.
Häufig gestellte Fragen
Eine Abfindung ist eine außerordentliche Einkunft. Nach §34 EStG beträgt die Steuer das Fünffache der Mehrsteuer, die entsteht, wenn ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen addiert wird. Das mildert die Progression und senkt die Gesamtsteuer.
Ja. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Regelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an, sodass zunächst mehr Steuer einbehalten werden kann. Die Entlastung holst du dir über die Steuererklärung; die Berechnung bleibt gleich.
Am meisten, wenn dein übriges Einkommen im Verhältnis zur Abfindung niedrig ist, da das Fünftel dann mit einem viel niedrigeren Satz besteuert wird. Bist du bereits im Spitzensteuersatz, ist der Vorteil gering.
Es ist eine Schätzung nach dem Tarif 2025 und den eingegebenen Werten. Deine tatsächliche Veranlagung hängt von allen Einkünften und Abzügen ab, sieh es daher als Orientierung, nicht als Steuerberatung.
Dieser Abfindungsrechner wendet die Fünftelregelung (§34 EStG) an, um die Einkommensteuer auf eine Abfindung zu schätzen, und vergleicht sie mit der normalen Versteuerung des vollen Betrags, sodass du die Ersparnis siehst.
Er nutzt den Einkommensteuertarif 2025 und dein übriges zu versteuerndes Einkommen, um den Progressionseffekt abzubilden. Seit 2025 wird die Entlastung über die Steuererklärung gewährt, nicht im Lohnabzug. Es ist eine Schätzung, keine Steuerberatung.
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