Berechne deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, anteilig für Teilzeit-Arbeitstage und ein angefangenes Jahr, nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
So nutzt du den Urlaubsrechner
Gib den Jahresurlaub einer Vollzeitkraft und die Vollzeit-Tage pro Woche ein.
Gib deine eigenen Arbeitstage pro Woche und die vollen Monate dieses Jahr ein.
Sieh deinen Urlaubsanspruch, gerundet wie es das Gesetz vorsieht.
Häufig gestellte Fragen
Der Urlaub richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden: Vollzeittage geteilt durch die Vollzeitwoche, mal deine Arbeitstage. Zum Beispiel ergibt 20 / 5 × 2 genau 8 Tage bei einer Zwei-Tage-Woche.
Nein. Wenn du an fünf Tagen pro Woche arbeitest, aber kürzer, bekommst du gleich viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft. Es zählt nur die Zahl der Arbeitstage.
Der Anspruch wird anteilig nach vollen Beschäftigungsmonaten berechnet, mit einem Zwölftel pro Monat. Der Rechner wendet das an und rundet ab einem halben Tag auf.
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das entspricht 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Verträge und Tarifverträge gewähren oft mehr.
Dieser Rechner ermittelt deinen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Er skaliert den Vollzeitanspruch auf deine Arbeitstage pro Woche und rechnet ihn anteilig für ein angefangenes Jahr.
Da der Urlaub von den Arbeitstagen statt den Stunden abhängt, erhalten Teilzeitkräfte mit gleicher Tagezahl den vollen Anspruch. Das Ergebnis wird wie gesetzlich vorgesehen gerundet; es ist eine Schätzung, keine Rechtsberatung.
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