Mehrwertsteuer berechnen: 19 % und 7 % richtig herausrechnen
Ob auf der Restaurantrechnung, im Onlineshop oder auf einer Handwerkerrechnung: Die Mehrwertsteuer steckt fast immer schon im Preis. Wer sie sauber herausrechnen will, etwa für die Buchhaltung oder einen Kostenvergleich, braucht die richtige Formel. Dieser Leitfaden zeigt, wie du die Mehrwertsteuer berechnen kannst, wann 19 und wann 7 Prozent gelten und warum man bei 119 Euro brutto eben nicht einfach 19 Euro abzieht. Deinen konkreten Betrag prüfst du in Sekunden im Mehrwertsteuer-Rechner.
Tool MwSt.-Rechner öffnenBerechne die Mehrwertsteuer für Deutschland (19/7 %), Österreich (20/13/10 %) und die Schweiz (8,1/2,6/3,8 %) in beide Richtungen: Netto zu Brutto und Brutto zu Netto.19 Prozent Regelsatz und 7 Prozent ermäßigter Satz
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze. Der Regelsatz von 19 Prozent gilt für die allermeisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Möbel, Restaurantbesuche, Handwerkerleistungen, Benzin. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent ist die Ausnahme und soll Dinge des täglichen Bedarfs günstiger halten. Er greift unter anderem bei Grundnahrungsmitteln, Büchern und Zeitungen, dem Personennahverkehr sowie bei Eintrittskarten für Theater, Museen und Konzerte.
Welcher Satz für ein bestimmtes Produkt gilt, ist im Umsatzsteuergesetz geregelt und führt im Alltag immer wieder zu kuriosen Abgrenzungen. Das klassische Beispiel: Leitungswasser fällt unter die 7 Prozent, Mineralwasser in der Flasche dagegen unter die 19 Prozent. Auch ob du dein Essen im Lokal verzehrst oder mitnimmst, kann den Satz ändern. Im Zweifel steht der angewandte Satz auf jeder ordentlichen Rechnung, denn er muss dort ausgewiesen sein.
Brutto und Netto: die richtige Formel
Beim Rechnen mit Mehrwertsteuer gibt es zwei Richtungen. Vom Nettobetrag (ohne Steuer) zum Bruttobetrag (mit Steuer) zu kommen, ist einfach: Du multiplizierst mit 1,19 beziehungsweise 1,07. Aus 100 Euro netto werden so 119 Euro brutto. Die andere Richtung, vom Brutto zum Netto, ist genau die, bei der die meisten Fehler passieren. Hier wird nämlich nicht abgezogen, sondern geteilt.
Vom Netto zum Brutto:
Brutto = Netto x 1,19 (bei 7 %: Netto x 1,07)
Vom Brutto zum Netto:
Netto = Brutto / 1,19 (bei 7 %: Brutto / 1,07)
MwSt = Brutto - Netto
Beispiel 19 %: 119 € / 1,19 = 100 € netto, 19 € MwSt
Beispiel 7 %: 107 € / 1,07 = 100 € netto, 7 € MwStWer nur die enthaltene Steuer aus einem Bruttobetrag braucht, kann auch direkt mit einem festen Faktor rechnen. Bei 19 Prozent entspricht die Mehrwertsteuer dem Bruttobetrag geteilt durch 119 und mal 19, was rund 15,97 Prozent des Bruttos sind. Bei 7 Prozent sind es 7 von 107, also rund 6,54 Prozent. Diese Anteile wirken auf den ersten Blick krumm, sind aber genau richtig.
Der häufigste Fehler: 19 Euro statt durch 1,19 teilen
Die naheliegende, aber falsche Rechnung lautet: 119 Euro brutto, davon 19 Prozent sind Steuer, also einfach 19 Prozent abziehen. Das ergibt jedoch nicht das Netto. 19 Prozent von 119 Euro sind 22,61 Euro, und 119 minus 22,61 sind 96,39 Euro. Das ist weder das richtige Netto noch die richtige Steuer. Der Denkfehler: Die 19 Prozent beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Im Brutto stecken bereits 100 Prozent Netto plus 19 Prozent Steuer, zusammen also 119 Prozent.
| Rechnung | Ergebnis | Korrekt? |
|---|---|---|
| 119 € minus 19 % | 96,39 € netto / 22,61 € Steuer | Falsch |
| 119 € minus 19 € | 100 € netto / 19 € Steuer | Nur Zufallstreffer |
| 119 € / 1,19 | 100,00 € netto / 19,00 € Steuer | Richtig |
Dass im Beispiel mit 119 Euro das schlichte Abziehen von 19 Euro zufällig stimmt, verleitet zu einer falschen Faustregel. Sobald die Beträge nicht mehr so glatt sind, fliegt der Fehler auf. Aus 250 Euro brutto werden korrekt 250 / 1,19 = 210,08 Euro netto und 39,92 Euro Steuer. Wer hier pauschal 19 Prozent von 250 Euro abzieht, landet bei 47,50 Euro Steuer und damit deutlich daneben. Die Teilung durch 1,19 ist die einzige Methode, die immer aufgeht.
Vorsteuer: wichtig für Selbstständige
Für Privatpersonen ist die Mehrwertsteuer ein reiner Kostenfaktor. Unternehmen und Selbstständige dagegen reichen sie nur durch. Die Steuer, die sie selbst beim Einkauf zahlen, heißt Vorsteuer. Diese Vorsteuer dürfen sie mit der Mehrwertsteuer verrechnen, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen. Ans Finanzamt fließt nur die Differenz. Wirtschaftlich belastet die Umsatzsteuer deshalb am Ende ausschließlich den privaten Endverbraucher, nicht das Unternehmen in der Kette davor.
Eine Ausnahme bildet die Kleinunternehmerregelung. Wer darunter fällt, weist auf seinen Rechnungen gar keine Mehrwertsteuer aus und darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Für die Kundschaft werden die Rechnungen dadurch etwas günstiger, der Kleinunternehmer selbst bleibt aber auf der Vorsteuer seiner eigenen Einkäufe sitzen. Ob sich die Regelung lohnt, hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob die Kunden selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Schnell prüfen mit dem Mehrwertsteuer-Rechner
Die Formeln sind kein Hexenwerk, aber im Alltag will man selten mit Komma und Faktor jonglieren. Trag einfach den Brutto- oder Nettobetrag und den passenden Satz in den Mehrwertsteuer-Rechner ein, und du bekommst sofort beide Werte plus die enthaltene Steuer auf den Cent genau. Die rechtliche Grundlage der beiden Steuersätze findest du in § 12 UStG, die offiziellen Erläuterungen zur Umsatzsteuer stellt das Bundesfinanzministerium bereit.
Mehrwertsteuer jetzt berechnenBerechne die Mehrwertsteuer für Deutschland (19/7 %), Österreich (20/13/10 %) und die Schweiz (8,1/2,6/3,8 %) in beide Richtungen: Netto zu Brutto und Brutto zu Netto.Verwandte Artikel
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