Witwenrente berechnen: Höhe, Freibetrag und Einkommensanrechnung
Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, kommt zur Trauer schnell eine sehr praktische Frage dazu: Wie viel Witwenrente oder Witwerrente steht dir zu, und wovon hängt der Betrag ab? Die Antwort folgt einer klaren Systematik. Die Hinterbliebenenrente leitet sich immer aus der Rente ab, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder zum Todeszeitpunkt bekommen hätte. Davon erhältst du je nach Fall 55 Prozent oder 25 Prozent, und auf das Ergebnis wird dein eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags teilweise angerechnet. In diesem Leitfaden gehen wir die Berechnung Schritt für Schritt durch, mit den Werten, die ab Juli 2026 gelten. Die Ausgangsgröße, also die Rente des Verstorbenen oder deine eigene, kannst du vorab im Rentenrechner abschätzen.
Tool Rentenrechner öffnenBerechne deine gesetzliche Rente aus Gehalt und Beitragsjahren mit der offiziellen Rentenformel, inklusive früherem oder späterem Rentenbeginn sowie Kranken- und Pflegeversicherung.Große und kleine Witwenrente: die Grundregeln
Das Gesetz kennt zwei Varianten, geregelt in § 46 SGB VI. Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird grundsätzlich unbefristet gezahlt. Du bekommst sie, wenn du mindestens eine dieser drei Voraussetzungen erfüllst: Du hast die maßgebliche Altersgrenze erreicht (für Todesfälle im Jahr 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate, die Grenze steigt bis 2029 schrittweise auf 47 Jahre), du erziehst ein minderjähriges Kind oder sorgst für ein behindertes Kind, oder du bist selbst erwerbsgemindert.
Erfüllst du keine dieser Bedingungen, bleibt die kleine Witwenrente: 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach neuem Recht befristet auf längstens 24 Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Sie ist als Überbrückung gedacht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass jüngere Hinterbliebene ohne Kinder ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Für beide Varianten gilt: Der oder die Verstorbene muss in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung erfüllt haben, und die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, sonst vermutet das Gesetz eine reine Versorgungsehe und zahlt nur bei besonderen Umständen.
Sterbevierteljahr: drei Monate die volle Rente
Bevor die 55 oder 25 Prozent greifen, gibt es eine wichtige Übergangsphase: das Sterbevierteljahr. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhältst du die Rente des Verstorbenen in voller Höhe, also 100 Prozent, und dein eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Das soll die unmittelbare Umstellungsphase finanziell abfedern, etwa laufende Kosten des gemeinsamen Haushalts und die Ausgaben rund um den Todesfall.
Hat der oder die Verstorbene bereits eine Rente bezogen, kannst du dir das Sterbevierteljahr als Vorschuss auszahlen lassen. Zuständig ist der Rentenservice der Deutschen Post, der die gesetzlichen Renten auszahlt. Der Vorschuss entspricht in der Regel drei Monatsrenten und wird auf die spätere Witwenrente angerechnet.
Die drei Leistungen im Vergleich
| Leistung | Höhe | Dauer | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Sterbevierteljahr | 100 % der Rente des Verstorbenen | 3 Monate nach dem Sterbemonat | Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, keine Einkommensanrechnung |
| Große Witwenrente | 55 % (altes Recht: 60 %) | unbefristet, solange die Voraussetzungen bestehen | Alter erreicht (2026: 46 Jahre und 6 Monate), Kindererziehung oder Erwerbsminderung |
| Kleine Witwenrente | 25 % | längstens 24 Monate (altes Recht: unbefristet) | keine Voraussetzung der großen Witwenrente erfüllt |
Einkommensanrechnung: der Freibetrag ab Juli 2026
Nach dem Sterbevierteljahr prüft die Rentenversicherung, ob dein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Dazu zählen zum Beispiel dein Arbeitsentgelt, deine eigene Rente und nach neuem Recht auch Vermögenseinkommen wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Von deinem Bruttoeinkommen zieht die Rentenversicherung zunächst pauschale Abzüge ab, um ein rechnerisches Nettoeinkommen zu ermitteln. Anschließend gilt: Nur der Teil dieses Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Der Freibetrag ist gesetzlich an den aktuellen Rentenwert gekoppelt: Er beträgt das 26,4-Fache des Rentenwerts. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt, ergibt das 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-Fache des Rentenwerts, ab Juli 2026 also um 238,11 Euro pro Kind. Wer Kinder versorgt, kann also deutlich mehr eigenes Einkommen haben, bevor die Witwenrente gekürzt wird. Weil der Rentenwert jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird, steigt der Freibetrag automatisch mit. Wie der Rentenwert selbst zustande kommt, erklären wir im Beitrag zur Rentenformel.
Rechenbeispiel: Witwenrente mit eigenem Einkommen
Nehmen wir eine Witwe, deren verstorbener Mann eine gesetzliche Rente von 1.200 Euro bezogen hat. Sie ist über der Altersgrenze, bekommt also die große Witwenrente von 55 Prozent, und hat nach den pauschalen Abzügen ein eigenes Nettoeinkommen von 1.800 Euro im Monat. So rechnet die Rentenversicherung ab Juli 2026:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Rente des Verstorbenen | 1.200,00 Euro |
| Große Witwenrente vor Anrechnung (55 %) | 660,00 Euro |
| Eigenes Nettoeinkommen (nach Pauschalabzug) | 1.800,00 Euro |
| Freibetrag ab Juli 2026 | 1.122,53 Euro |
| Übersteigender Betrag | 677,47 Euro |
| Anrechnung (40 % davon) | 270,99 Euro |
| Ausgezahlte Witwenrente | 389,01 Euro |
Von den 660 Euro Witwenrente bleiben in diesem Beispiel also rund 389 Euro (gerundet) übrig. Hätte die Witwe zusätzlich ein Kind mit Waisenrentenanspruch, läge ihr Freibetrag bei 1.360,64 Euro, die Kürzung würde auf rund 176 Euro sinken und die ausgezahlte Rente auf etwa 484 Euro steigen (gerundet). Liegt dein Nettoeinkommen unter dem Freibetrag, bekommst du die 55 Prozent ungekürzt. Für die eigene Planung lohnt es sich, beide Größen zu kennen: deine eigene voraussichtliche Rente und die deines Partners. Beide kannst du mit dem Rentenrechner überschlagen und daraus ableiten, ob im Ernstfall eine Versorgungslücke entstünde.
Abschläge, Wiederheirat und andere Feinheiten
Stirbt der oder die Versicherte früh, kann die Ausgangsrente gemindert sein. Denn die Rente, aus der sich die Witwenrente ableitet, wird mit Abschlägen berechnet, wenn der Tod vor einer bestimmten Altersgrenze eintritt. Diese Grenze steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre, für Todesfälle im Jahr 2026 liegt sie bei 64 Jahren und 6 Monaten. Pro Monat vor dieser Grenze werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal jedoch 10,8 Prozent. Die 55 oder 25 Prozent beziehen sich dann auf diese bereits gekürzte Rente. Wie Abschläge grundsätzlich funktionieren und was Entgeltpunkte damit zu tun haben, liest du in den verlinkten Beiträgen.
Heiratest du erneut oder gehst eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, endet die Witwenrente mit Ablauf des Monats der Eheschließung. Als Ausgleich kannst du eine einmalige Rentenabfindung beantragen: das 24-Fache der durchschnittlichen Monatsrente der letzten zwölf Monate, also im Ergebnis zwei Jahresbeträge als Startkapital. Bei der kleinen Witwenrente wird die Abfindung um die Monate gekürzt, für die du sie schon bezogen hast. Wird die neue Ehe später aufgelöst, kann der Anspruch auf die frühere Witwenrente wieder aufleben.
Antrag stellen: so gehst du vor
Die Witwenrente kommt nicht automatisch, du musst sie beantragen. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung, der Antrag geht online, telefonisch mit Beratungstermin oder über die Auskunfts- und Beratungsstellen. Halte die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde, die Versicherungsnummern beider Partner und deine Einkommensnachweise bereit. Rückwirkend wird die Rente höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt, zu langes Warten kostet also bares Geld. Den schnellen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragst du, wie oben beschrieben, separat und innerhalb von 30 Tagen beim Rentenservice der Deutschen Post.
Alle Details, Formulare und die jeweils aktuellen Werte findest du auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung zu den Renten für Hinterbliebene. Die gesetzliche Grundlage für die kleine und große Witwenrente ist § 46 SGB VI. Und wenn du für deine Planung wissen willst, wie hoch die Rente ist, aus der sich eine Witwenrente einmal ableiten würde, rechne sie einfach durch: mit dem Verdienst deines Partners oder deinem eigenen.
Rente als Ausgangsbasis berechnenBerechne deine gesetzliche Rente aus Gehalt und Beitragsjahren mit der offiziellen Rentenformel, inklusive früherem oder späterem Rentenbeginn sowie Kranken- und Pflegeversicherung.Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder zum Todeszeitpunkt bekommen hätte. Nach altem Recht, also bei Eheschließung vor dem 1. Januar 2002 und mindestens einem vor dem 2. Januar 1962 geborenen Partner, sind es 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent. Auf das Ergebnis wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags teilweise angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent und wird unbefristet gezahlt, wenn du die Altersgrenze erreicht hast (für Todesfälle 2026: 46 Jahre und 6 Monate), ein minderjähriges oder behindertes Kind versorgst oder selbst erwerbsgemindert bist. Erfüllst du keine dieser Voraussetzungen, bekommst du die kleine Witwenrente: 25 Prozent, nach neuem Recht befristet auf längstens 24 Kalendermonate nach dem Sterbemonat.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
Der Freibetrag beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt, sind das 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro. Weil der Rentenwert jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird, steigt der Freibetrag automatisch mit.
Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Von deinem Bruttoeinkommen zieht die Rentenversicherung zunächst pauschale Abzüge ab, um ein rechnerisches Nettoeinkommen zu ermitteln. Nur der Teil dieses Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Liegt dein Nettoeinkommen unter dem Freibetrag, bekommst du die Witwenrente ungekürzt. Angerechnet werden zum Beispiel Arbeitsentgelt, eigene Rente und nach neuem Recht auch Vermögenseinkommen.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhältst du die Rente des Verstorbenen in voller Höhe, also 100 Prozent, und dein eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Hat der oder die Verstorbene schon eine Rente bezogen, kannst du dir das Sterbevierteljahr als Vorschuss auszahlen lassen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag beim Rentenservice der Deutschen Post eingehen.
Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?
Heiratest du erneut oder gehst eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, endet die Witwenrente mit Ablauf des Monats der Eheschließung. Als Ausgleich kannst du eine einmalige Rentenabfindung beantragen: das 24-Fache der durchschnittlichen Monatsrente der letzten zwölf Monate. Wird die neue Ehe später aufgelöst, kann der Anspruch auf die frühere Witwenrente wieder aufleben.
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