Elterngeld und Minijob: Was angerechnet wird und was nicht
Beim Thema Elterngeld und Minijob geraten zwei völlig verschiedene Fragen durcheinander: Was macht ein Minijob vor der Geburt mit deinem Elterngeld, und was passiert, wenn du während des Bezugs ein paar Stunden dazuverdienst? Die Antworten könnten unterschiedlicher kaum sein. Vor der Geburt erhöht der Minijob dein Elterngeld, während des Bezugs wird er angerechnet und kann es spürbar drücken. Wie stark, hängt davon ab, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehst. Bevor du dich festlegst, spiel beide Varianten im Elterngeldrechner durch, dort siehst du den Unterschied auf den Euro genau.
Tool Elterngeldrechner öffnenBerechne dein Elterngeld: Basiselterngeld und ElterngeldPlus, mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, auf Basis deines Nettoeinkommens vor der Geburt.Zwei Fragen, die fast alle verwechseln
Damit du die richtige Antwort auf deine Situation findest, lohnt es sich, die beiden Fälle sauber zu trennen:
- Minijob vor der Geburt: Das Einkommen fließt in den Bemessungszeitraum ein, also in die zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz. Es erhöht die Bemessungsgrundlage und damit dein Elterngeld.
- Minijob während des Elterngeld-Bezugs: Das Einkommen wird angerechnet. Das Elterngeld wird dann nicht mehr aus deinem vollen Einkommen vor der Geburt berechnet, sondern nur noch aus der Differenz zwischen dem Einkommen vorher und dem Zuverdienst jetzt.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze übrigens bei 603 Euro im Monat, nicht mehr bei 556 Euro wie noch 2025. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.
Minijob vor der Geburt: er erhöht dein Elterngeld
Ob dein Einkommen im Bemessungszeitraum aus einer Vollzeitstelle, einer Teilzeitstelle oder einem Minijob stammt, spielt für die Elterngeldstelle keine Rolle: Es zählt alles mit. Ein Minijob neben dem Hauptjob hebt also die Bemessungsgrundlage und damit dein Elterngeld an. Und ein Detail macht den Minijob dabei besonders wertvoll: Auf das Einkommen aus einem Minijob zahlst du normalerweise keine Steuern und keine Sozialabgaben, dein Arbeitgeber führt sie pauschal ab. Deshalb zieht die Elterngeldstelle bei der Berechnung des Elterngeld-Nettos aus dem Minijob auch keine Steuern und Sozialabgaben ab, das Minijob-Einkommen kommt also fast eins zu eins in deiner Bemessungsgrundlage an. Abgezogen wird lediglich der anteilige Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten.
Wie die Elterngeldstelle aus dem Brutto der zwölf Monate das fiktive Elterngeld-Netto bildet und daraus die Ersatzrate von 65 bis 67 Prozent anwendet, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag Elterngeld berechnen. Für hier reicht die Kernaussage: Ein Minijob vor der Geburt ist für dein Elterngeld ein Plus, nie ein Minus.
Minijob während des Bezugs: so wird angerechnet
Anders sieht es aus, sobald das Elterngeld läuft. Arbeiten darfst du, auch im Minijob, aber dein Elterngeld wird dann neu berechnet: Statt deines vollen Einkommens vor der Geburt zählt nur noch die Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vorher und deinem Netto während des Bezugs. Auf diese Differenz wendet die Elterngeldstelle deine Ersatzrate an, bei den meisten sind das 65 Prozent.
Beim Basiselterngeld schlägt das hart durch: Von jedem Euro, den du im Minijob verdienst, verlierst du rechnerisch rund 65 Cent Elterngeld. Unterm Strich bleiben dir vom Zuverdienst also nur etwa 35 Prozent. Beim ElterngeldPlus ist der Effekt viel milder. ElterngeldPlus ist ohnehin auf die Hälfte des Basiselterngelds gedeckelt, dafür bekommst du es doppelt so lange. Die Anrechnung greift erst, wenn das neu berechnete Elterngeld unter diesen Deckel fällt, und bei einem Minijob passiert das bei mittleren Einkommen oft gar nicht. Genau deshalb ist ElterngeldPlus die Variante der Wahl, wenn du nebenher arbeiten willst.
Rechenbeispiel: 2.500 Euro Netto und 603 Euro Minijob
Angenommen, dein Elterngeld-Netto vor der Geburt lag bei 2.500 Euro, und während des Bezugs verdienst du 603 Euro im Minijob, also genau die Grenze von 2026. Deine Ersatzrate beträgt 65 Prozent. So sieht der Vergleich aus, alle Werte gerundet:
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | |
|---|---|---|
| Elterngeld ohne Minijob | ca. 1.625 € | ca. 813 € |
| Elterngeld mit 603 € Minijob | ca. 1.233 € | ca. 813 € |
| Minijob-Verdienst | 603 € | 603 € |
| Monatlich insgesamt | ca. 1.836 € | ca. 1.416 € |
| Verlust durch Anrechnung | ca. 392 € | 0 € |
| Bezugsdauer pro Monat Basiselterngeld | 1 Monat | 2 Monate |
Beim Basiselterngeld rechnet die Elterngeldstelle: 2.500 Euro minus 603 Euro ergibt 1.897 Euro, davon 65 Prozent sind rund 1.233 Euro. Vom Minijob bleiben dir also effektiv nur gut 200 Euro mehr im Monat. Beim ElterngeldPlus liegt dieselbe Rechnung mit rund 1.233 Euro über dem Deckel von etwa 813 Euro, deshalb bekommst du den vollen ElterngeldPlus-Betrag und den Minijob-Lohn obendrauf, und das über die doppelte Zeit. Über zwei ElterngeldPlus-Monate gerechnet nimmst du damit deutlich mehr mit als in einem Basiselterngeld-Monat mit Anrechnung.
Die 32-Stunden-Grenze und der Mindestbetrag
Während des Elterngeld-Bezugs darfst du im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entfällt der Anspruch für diesen Monat komplett. Ein Minijob liegt davon weit entfernt: Bei 603 Euro und Mindestlohn sind es rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Die Stundengrenze ist beim Minijob praktisch nie das Problem, nur die Anrechnung des Verdienstes.
Zwei Dinge bleiben außerdem immer unangetastet. Erstens der Mindestbetrag: 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus bekommst du in jedem Fall, egal wie viel du im Minijob verdienst. Die Anrechnung kann dein Elterngeld nie unter diese Grenze drücken. Zweitens der Status deines Minijobs selbst: Ob er sozialversicherungsfrei bleibt, regelt allein das Sozialversicherungsrecht über die 603-Euro-Grenze und hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Dein Minijob bleibt also auch während des Bezugs ein ganz normaler Minijob, inklusive der Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Meldepflicht: sag der Elterngeldstelle Bescheid
Jede Erwerbstätigkeit während des Bezugs musst du der Elterngeldstelle melden, auch einen Minijob, und zwar bevor du anfängst oder sobald sich dein Verdienst ändert. Die Stelle berechnet dein Elterngeld dann auf Basis des voraussichtlichen Zuverdienstes vorläufig und gleicht nach Ende des Bezugs mit den tatsächlichen Verdienstnachweisen ab.
Übrigens gilt die Anrechnungslogik nicht nur für Minijobs: Auch wer während des Bezugs freiberuflich oder mit einem Gewerbe Geld verdient, muss das melden, dort mit ein paar Besonderheiten bei Gewinnermittlung und Bemessungszeitraum. Was dann anders läuft, liest du im Beitrag Elterngeld für Selbstständige.
Die offiziellen Regeln zur Berücksichtigung von Minijob-Einkommen beim Elterngeld erklärt das Familienportal des Bundes, die aktuellen Verdienstgrenzen und alles rund um die Anmeldung deines Minijobs findest du bei der Minijob-Zentrale. Und wie viel Elterngeld bei deiner Kombination aus Vorverdienst und Zuverdienst am Ende herauskommt, zeigt dir der Rechner.
Elterngeld mit Zuverdienst berechnenBerechne dein Elterngeld: Basiselterngeld und ElterngeldPlus, mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, auf Basis deines Nettoeinkommens vor der Geburt.Verwandte Artikel
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