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Elterngeld berechnen: Höhe, Dauer und die Regeln 2026

Von Maxwell AboagyeZuletzt aktualisiert am 5. Juli 2026

Wie viel Elterngeld bekommst du, und wie lange? Die kurze Antwort: in der Regel 65 Prozent deines bisherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat, für bis zu 14 Lebensmonate als Basiselterngeld oder doppelt so lange als ElterngeldPlus. Die lange Antwort hängt an ein paar Stellschrauben: dem Bemessungszeitraum, deiner Steuerklasse, Geschwisterbonus und der Frage, ob du nebenbei arbeitest. Dieser Beitrag geht die Berechnung Schritt für Schritt durch. Wenn du direkt Zahlen sehen willst, gib dein Einkommen in den Elterngeldrechner ein und vergleiche die Varianten.

Tool Elterngeldrechner öffnenBerechne dein Elterngeld: Basiselterngeld und ElterngeldPlus, mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, auf Basis deines Nettoeinkommens vor der Geburt.

So wird die Höhe berechnet: Ersatzrate mal Elterngeld-Netto

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung: Es ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen aus dem sogenannten Bemessungszeitraum. Bei Angestellten sind das die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Müttern vor dem Beginn des Mutterschutzes. Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen, damit sie den Schnitt nicht drücken. Bei Selbstständigen zählt stattdessen das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr, die Details dazu findest du im Beitrag zum Elterngeld für Selbstständige.

Aus dem Bruttoeinkommen dieser Monate ermittelt die Elterngeldstelle ein pauschaliertes Netto, das Elterngeld-Netto. Es entspricht nicht exakt deinem Kontoauszug, weil Steuern und Sozialabgaben pauschal abgezogen werden, kommt ihm aber nahe. Auf dieses Netto wird dann die Ersatzrate angewendet:

  • 65 Prozent bei einem Elterngeld-Netto ab 1.240 Euro. Das ist der Standardfall für die meisten Angestellten.
  • 67 Prozent bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 Euro. Dazwischen sinkt die Rate schrittweise von 67 auf 65 Prozent.
  • Bis zu 100 Prozent für Geringverdiener: Liegt das Netto unter 1.000 Euro, steigt die Ersatzrate für je 2 Euro Abstand um 0,1 Prozentpunkte. Wer vorher 700 Euro netto hatte, bekommt so 82 Prozent ersetzt.

Nach unten und oben ist der Betrag gedeckelt: Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro, auch für Eltern ohne eigenes Einkommen vor der Geburt, und höchstens 1.800 Euro im Monat. Angerechnet wird Einkommen dabei nur bis 2.770 Euro netto, mehr Verdienst erhöht das Elterngeld also nicht weiter.

Elterngeld wie lange? Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Beim Bezug hast du drei Bausteine, die sich frei kombinieren lassen. Basiselterngeld gibt es für zwölf Lebensmonate des Kindes. Zwei weitere Monate, die Partnermonate, kommen dazu, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht und dabei Einkommen wegfällt. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein ausschöpfen. Jeden Basismonat kannst du alternativ in zwei ElterngeldPlus-Monate tauschen: halber Höchstbetrag, doppelte Dauer. Das lohnt sich vor allem, wenn du früh wieder in Teilzeit arbeitest, weil der Zuverdienst das ElterngeldPlus oft gar nicht oder kaum mindert.

VarianteDauerHöheFür wen sinnvoll
Basiselterngeld12 Monate, mit Partnermonaten 1465 bis 100 % des Netto, 300 bis 1.800 €Eltern, die zunächst gar nicht oder kaum arbeiten
ElterngeldPlusdoppelt so lange, aus 1 Basismonat werden 2wie Basiselterngeld, aber maximal die Hälfte: 150 bis 900 €Eltern, die früh in Teilzeit einsteigen
Partnerschaftsbonus2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteilwie ElterngeldPlusPaare, die gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten

Wichtig für die Planung: Für Geburten seit dem 1. April 2024 können beide Eltern Basiselterngeld nur noch in maximal einem Lebensmonat gleichzeitig beziehen, und das nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten für Mehrlinge, Frühgeburten und Kinder mit Behinderung. ElterngeldPlus dürft ihr dagegen weiterhin parallel nehmen. Wer die Monate geschickt aufteilt, holt aus demselben Budget deutlich mehr heraus, genau dafür lohnt sich das Durchspielen im Rechner.

Zeitachse rund um die Geburt: 12 Monate Bemessungszeitraum davor, danach 12 Monate Basiselterngeld plus 2 Partnermonate oder 24 Monate ElterngeldPlus plus 4 Partnerschaftsbonus-Monate, mit Markierung fuer den Steuerklassenwechsel 7 Monate vor der Geburt
Elterngeld auf der Zeitachse: Bemessungszeitraum, Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich. Der Steuerklassenwechsel muss deutlich vor dem Mutterschutz beantragt sein.

Zuverdienst: bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt

Während des Elterngeldbezugs darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Dein Zuverdienst wird aber angerechnet: Das Elterngeld berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem Netto vor der Geburt und dem Teilzeit-Netto danach. Beim Basiselterngeld schrumpft die Zahlung dadurch schnell, beim ElterngeldPlus fängt der halbierte Deckel das oft ab, weshalb es die bessere Wahl für Teilzeit ist. Auch ein Minijob zählt als Zuverdienst und wird angerechnet, die Besonderheiten dazu stehen im Beitrag Elterngeld und Minijob.

Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Einkommensgrenze

Drei Sonderregeln solltest du kennen. Erstens der Geschwisterbonus: Lebt neben dem Neugeborenen mindestens ein Kind unter drei Jahren im Haushalt, oder zwei Kinder unter sechs, erhöht sich dein Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat. Zweitens der Mehrlingszuschlag: Bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen gibt es 300 Euro extra für jedes weitere Kind. Drittens die Einkommensgrenze: Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Die Grenze gilt einheitlich für Paare zusammen und für Alleinerziehende.

Der Steuerklassen-Hebel: früh wechseln bringt mehr Elterngeld

Weil das Elterngeld am Netto hängt, hat die Steuerklasse direkten Einfluss auf die Höhe. Wechselt der Elternteil, der später das Elterngeld bezieht, rechtzeitig in eine günstigere Klasse, etwa von 5 auf 3, steigt das Elterngeld-Netto und damit jeder einzelne Monatsbetrag. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der zwölf Monate des Bemessungszeitraums galt. Der Wechsel muss deshalb mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, praktisch also sehr früh in der Schwangerschaft oder schon bei der Familienplanung. Wie der Wechsel über ELSTER abläuft und was du dabei beachten musst, erklärt der Beitrag Steuerklasse wechseln im Detail.

NRW, Bayern, Baden-Württemberg: überall dieselbe Rechnung

Viele suchen nach einem Elterngeldrechner für NRW, Bayern oder ihr Bundesland. Die gute Nachricht: Das ist unnötig. Elterngeld ist eine Bundesleistung nach dem BEEG, die Berechnung ist in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und überall sonst exakt gleich. Was sich je nach Bundesland unterscheidet, ist nur die zuständige Elterngeldstelle, bei der du den Antrag einreichst, und ob es zusätzlich ein Landesangebot wie das bayerische Familiengeld gibt. Für die Höhe deines Elterngelds spielt dein Wohnort keine Rolle.

In vier Schritten zu deiner Zahl

  1. Bemessungszeitraum bestimmen: die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Müttern vor dem Mutterschutz. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert.
  2. Elterngeld-Netto ermitteln: Bruttoeinkommen dieser Monate minus pauschale Steuern und Sozialabgaben, gedeckelt bei 2.770 Euro.
  3. Ersatzrate anwenden: 65 Prozent im Standardfall, bis 67 Prozent bei mittlerem und bis 100 Prozent bei niedrigem Einkommen. Ergebnis zwischen 300 und 1.800 Euro Basiselterngeld.
  4. Bausteine kombinieren: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus auf die Lebensmonate verteilen, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag addieren.

Alle Regeln im Original findest du beim offiziellen Familienportal des Bundesfamilienministeriums, die gesetzliche Grundlage steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), vor allem in den Paragrafen 1, 2 und 4. Für deine persönliche Zahl brauchst du die Gesetzestexte aber nicht: Der Rechner setzt die Formel für dich um, inklusive Geringverdiener-Staffel, Geschwisterbonus und dem Vergleich zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Elterngeld jetzt berechnenBerechne dein Elterngeld: Basiselterngeld und ElterngeldPlus, mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, auf Basis deines Nettoeinkommens vor der Geburt.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

In der Regel 65 Prozent deines bisherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es 67 Prozent, bei Geringverdienern steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent. Angerechnet wird Einkommen nur bis 2.770 Euro netto, mehr Verdienst erhöht das Elterngeld nicht weiter.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld gibt es für zwölf Lebensmonate des Kindes, plus zwei Partnermonate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein ausschöpfen. Jeden Basismonat kannst du in zwei ElterngeldPlus-Monate tauschen, dazu kommen bis zu vier Partnerschaftsbonus-Monate je Elternteil.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus läuft doppelt so lange wie Basiselterngeld, dafür gibt es maximal die Hälfte, also 150 bis 900 Euro statt 300 bis 1.800 Euro. Es lohnt sich vor allem, wenn du früh wieder in Teilzeit arbeitest, weil der halbierte Deckel die Anrechnung des Zuverdienstes oft abfängt. Basiselterngeld passt besser, wenn du zunächst gar nicht oder kaum arbeitest.

Darf ich während des Elterngeldbezugs dazuverdienen?

Ja, du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Dein Zuverdienst wird aber angerechnet: Das Elterngeld berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem Netto vor der Geburt und dem Teilzeit-Netto danach. Beim ElterngeldPlus mindert der Zuverdienst die Zahlung oft gar nicht oder kaum.

Ab welchem Einkommen gibt es kein Elterngeld mehr?

Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Die Grenze gilt einheitlich für Paare zusammen und für Alleinerziehende. Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt, ein Paar mit zusammen 190.000 Euro brutto kann durchaus darunter bleiben.

Zählt die Steuerklasse fürs Elterngeld?

Ja, weil das Elterngeld am Netto hängt, hat die Steuerklasse direkten Einfluss auf die Höhe. Maßgeblich ist die Klasse, die in der Mehrzahl der zwölf Monate des Bemessungszeitraums galt. Der Wechsel, etwa von 5 auf 3, muss deshalb mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein und kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen.

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