Vergleiche die Steuerklassen-Kombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor: Monatsnetto beider Partner mit dem amtlichen Lohnsteuertarif 2026, direkt im Browser.
So nutzt du den Steuerklassen
Trag die monatlichen Bruttolöhne beider Partner ein und wähle euer Bundesland.
Ergänze Kirchensteuer und gemeinsame Kinder, falls zutreffend.
Vergleiche das Monatsnetto der Kombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor und lies die Hinweise zu Steuererklärung und Elterngeld.
Der Rechner wendet für beide Partner den amtlichen Programmablaufplan für die Lohnsteuer 2026 an, denselben Tarif, den auch die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers nutzt. Für jede Kombination (III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor) berechnet er Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben und zeigt das Monatsnetto jedes Partners einzeln sowie das gemeinsame Netto.
Der Faktor für das Faktorverfahren wird nach § 39f EStG ermittelt: die voraussichtliche gemeinsame Jahres-Einkommensteuer im Splittingverfahren geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV, abgeschnitten auf drei Nachkommastellen. Den verbindlichen Faktor legt das Finanzamt fest, der hier gezeigte Wert ist eine sehr nahe Näherung.
Alles läuft in deinem Browser. Eure Gehälter werden nirgendwohin übertragen.
Die Steuerklasse ändert nicht, wie viel Steuern ihr zahlt, sondern nur, wann. Über das Jahr gerechnet führt jede Kombination zur selben Einkommensteuer, die die Steuererklärung am Ende feststellt. III/V maximiert das laufende Monatsnetto des Paares, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen, holt sich die Differenz aber über die Pflichtveranlagung zurück, oft als Nachzahlung.
IV/IV passt, wenn beide ähnlich verdienen. IV/IV mit Faktor ist der genaueste Weg: Der monatliche Abzug entspricht fast exakt der Jahressteuer, und die Lohnsteuer verteilt sich fair nach dem Anteil am gemeinsamen Einkommen, statt den geringer verdienenden Partner mit Klasse V überproportional zu belasten.
Richtig Geld wert ist die Steuerklassenwahl bei Lohnersatzleistungen, denn Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld-Zuschuss und Arbeitslosengeld I bemessen sich am Netto. Klasse V drückt diese Leistungen spürbar, Klasse III erhöht sie.
Beim Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise dem Mutterschutz galt. Ein Wechsel sollte deshalb mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein solcher Wechsel zulässig ist und kein Rechtsmissbrauch.
Klasse I gilt für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Alleinerziehende erhalten auf Antrag Klasse II mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner starten automatisch mit IV/IV und können auf Antrag zu III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. Klasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis und kennt keinen Grundfreibetrag.
Eine geplante Abschaffung der Kombination III/V wurde aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen; Stand 2026 gibt es keine gesetzliche Regelung zu ihrer Abschaffung.
Häufig gestellte Fragen
Auf das Jahr gerechnet zahlt ihr in jeder Kombination dieselbe Einkommensteuer. III/V bringt dem Paar meist das höchste Monatsnetto, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Faustregel: ab etwa 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns). IV/IV mit Faktor verteilt die Lohnsteuer am fairsten und vermeidet Nachzahlungen weitgehend.
Nein. Die frühere Bundesregierung hatte eine Überführung in das Faktorverfahren ab 2030 geplant, dieser Punkt wurde aber aus dem Gesetz gestrichen und von der aktuellen Regierung nicht wieder aufgenommen. III/V ist 2026 uneingeschränkt wählbar.
Beim Faktorverfahren nach § 39f EStG wird die Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV mit einem Faktor kleiner 1 multipliziert. Der Faktor ist das Verhältnis der gemeinsamen voraussichtlichen Jahres-Einkommensteuer (Splittingtarif) zur Summe der Lohnsteuer bei IV/IV. So entspricht der monatliche Abzug fast genau der tatsächlichen Jahressteuer, hohe Nachzahlungen entfallen.
Ja. Bei der Kombination III/V und beim Faktorverfahren ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung Pflicht (Pflichtveranlagung). Weil III/V monatlich zu wenig einbehält, endet sie häufig mit einer Nachzahlung. Nur bei IV/IV ohne Faktor bleibt die Erklärung freiwillig.
Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden aus dem Netto berechnet. Wer vor der Geburt in eine Klasse mit höherem Netto wechselt (zum Beispiel III), bekommt mehr Elterngeld. Der Wechsel muss aber in der Mehrzahl der 12 Monate des Bemessungszeitraums gegolten haben, also mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein.
Seit 2020 mehrmals pro Jahr. Der Antrag läuft über Mein ELSTER oder das Finanzamt und wirkt ab dem Folgemonat. Damit der Wechsel noch im laufenden Jahr greift, muss er bis zum 30. November gestellt sein.
Dieses Tool dient nur zur allgemeinen Information und ist keine Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Die Ergebnisse sind Schätzungen, die von deiner Situation und den aktuellen Regeln abhängen. Prüfe die offizielle Quelle oder frag eine Fachperson, bevor du handelst.
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