Hinzuverdienst als Rentner: Was du 2026 dazuverdienen darfst
Rund um das Thema Rente und Arbeiten kursieren erstaunlich viele veraltete Informationen. Die wichtigste Nachricht zuerst: Als Altersrentner darfst du seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Das gilt auch, wenn du vorzeitig in Rente gegangen bist. Grenzen gibt es 2026 nur noch bei Erwerbsminderungsrenten. Was sich beim Zuverdienst wirklich ändert, sind Steuern und Sozialabgaben, und genau die schauen wir uns hier mit konkreten Zahlen an. Wie viel Rente dir überhaupt zusteht und was ein längeres Arbeitsleben daran ändert, rechnest du vorab im Rentenrechner durch.
Tool Rentenrechner öffnenBerechne deine gesetzliche Rente aus Gehalt und Beitragsjahren mit der offiziellen Rentenformel, inklusive früherem oder späterem Rentenbeginn sowie Kranken- und Pflegeversicherung.Keine Hinzuverdienstgrenze mehr: Das gilt seit 2023
Bis Ende 2022 mussten Frührentner aufpassen: Wer eine vorgezogene Altersrente bezog und mehr als 46.060 Euro im Jahr dazuverdiente (Sonderwert 2022, davor lag die Grenze bei 6.300 Euro), bekam die Rente anteilig gekürzt. Diese Regel ist Geschichte. Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten zum 1. Januar 2023 ersatzlos gestrichen. Die entsprechenden Absätze wurden aus § 34 SGB VI entfernt.
Konkret heißt das für dich: Ob du die Regelaltersrente beziehst, die Rente für langjährig Versicherte mit 63 plus Abschlägen oder die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, du darfst daneben so viel verdienen, wie du willst. Vollzeitjob, Teilzeit, Minijob, Selbstständigkeit: Nichts davon kürzt deine Altersrente. Du musst der Rentenversicherung nicht einmal mehr melden, dass du arbeitest oder wie viel du verdienst. Bei der Regelaltersrente war das übrigens schon immer so, neu ist die Freiheit vor allem für Frührentner.
Wo es 2026 noch Grenzen gibt: die Erwerbsminderungsrente
Anders sieht es bei Renten wegen Erwerbsminderung aus. Sie werden gezahlt, weil du aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst. Deshalb prüft die Rentenversicherung hier weiterhin, wie viel du nebenher verdienst. Die Grenzen sind aber deutlich großzügiger als früher und steigen jedes Jahr mit der sogenannten Bezugsgröße. Für 2026 gelten diese Werte:
| Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2026 | Was bei Überschreiten passiert |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | keine Grenze | nichts, Rente bleibt voll |
| Vorgezogene Altersrente (auch mit Abschlägen) | keine Grenze seit 1.1.2023 | nichts, Rente bleibt voll |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro pro Jahr | 40 % des übersteigenden Betrags (auf den Monat verteilt) werden angerechnet |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 Euro pro Jahr, individuell oft höher | 40 % des übersteigenden Betrags werden angerechnet |
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente richtet sich die individuelle Grenze nach deinem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung, die 41.527,50 Euro sind nur der Mindestwert. Wichtig bei der vollen Erwerbsminderungsrente ist außerdem die Arbeitszeit: Wer dauerhaft mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, gefährdet den Anspruch auf die volle Rente unabhängig vom Verdienst. Kläre einen Nebenjob hier also am besten vorab mit der Rentenversicherung.
Steuern: Rente und Gehalt landen zusammen beim Finanzamt
Unbegrenzt verdienen heißt nicht steuerfrei verdienen. Deine Rente und dein Arbeitslohn sind beide steuerpflichtig und werden in der Steuererklärung zusammengerechnet. Für den Job behältst du deine normale Steuerklasse, als lediger Rentner also in der Regel Klasse 1, als verheirateter je nach Kombination 3, 4 oder 5. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer wie bei jedem anderen Beschäftigten direkt vom Gehalt ab.
Von der Rente selbst behält niemand automatisch Steuern ein. Sie ist zu einem festen Prozentsatz steuerpflichtig, der vom Jahr deines Rentenbeginns abhängt: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 86,5 Prozent, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Solange die Rente allein unter dem Grundfreibetrag liegt, fällt oft keine Steuer an. Kommt aber ein Gehalt dazu, rutschst du schnell darüber: Der Zuverdienst füllt den Grundfreibetrag auf, und plötzlich wird auch der steuerpflichtige Teil der Rente tatsächlich besteuert. Eine Steuererklärung ist dann meist Pflicht, und je nach Höhe des Gehalts sind Nachzahlungen möglich, wenn die Lohnsteuer den gemeinsamen Steuersatz nicht abdeckt.
Sozialabgaben: Was vom Gehalt noch abgeht
Bei den Sozialabgaben bist du als arbeitender Altersrentner nach der Regelaltersgrenze im Vorteil. Es gilt:
- Rentenversicherung: Nach der Regelaltersgrenze bist du als Bezieher einer Vollrente versicherungsfrei und zahlst keinen eigenen Rentenbeitrag mehr. Dein Arbeitgeber zahlt seinen Anteil von 9,3 Prozent trotzdem weiter, er erhöht deine Rente aber nicht, solange du versicherungsfrei bleibst.
- Freiwilliger Verzicht auf die Versicherungsfreiheit: Du kannst gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass du weiter eigene Rentenbeiträge zahlen willst. Dann zählen beide Beitragsanteile, deiner und der des Arbeitgebers, und du sammelst weiter Entgeltpunkte. Deine Rente wird dafür jedes Jahr zum 1. Juli neu berechnet und steigt dauerhaft.
- Arbeitslosenversicherung: Nach der Regelaltersgrenze zahlst du keinen eigenen Beitrag mehr.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Diese Beiträge laufen weiter, sowohl auf die Rente als auch auf das Gehalt. Als beschäftigter Rentner giltst du in der Krankenversicherung übrigens ohne Anspruch auf Krankengeld, dafür gilt der ermäßigte Beitragssatz auf das Gehalt.
Minijob als Rentner: 603 Euro, brutto gleich netto
Der Klassiker unter den Rentnerjobs ist der Minijob. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr, sie ist an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und steigt mit ihm. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, für dich bleibt der Minijob steuer- und abgabenfrei: brutto ist praktisch gleich netto. Als Rentner nach der Regelaltersgrenze bist du im Minijob ohnehin rentenversicherungsfrei; vor der Regelaltersgrenze besteht zunächst Versicherungspflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 Prozent, von der du dich auf Antrag befreien lassen kannst. Auch hier gilt: Die Rente wird durch den Minijob nicht gekürzt, und aufs Finanzamt hat ein pauschal versteuerter Minijob keine Auswirkung.
Andersherum gedacht: später in Rente gehen bringt Zuschläge
Wenn du ohnehin weiterarbeiten willst, gibt es noch eine zweite Stellschraube: die Rente einfach später abrufen. Für jeden Monat, den du die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nimmst, erhöht sich dein Zugangsfaktor um 0,005, also um 0,5 Prozent pro Monat oder 6 Prozent pro Jahr (§ 77 SGB VI). Dazu kommen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus den weiter gezahlten Beiträgen. Wer ein Jahr über die Regelaltersgrenze hinaus voll arbeitet und die Rente aufschiebt, bekommt danach oft 8 bis 9 Prozent mehr Rente, lebenslang. Ob sich das für dich eher lohnt als Rente plus Gehalt parallel, hängt von Steuersatz, Gesundheit und Lebensplanung ab. Wie Abschläge bei früherem Rentenbeginn wirken, haben wir im Detail aufgeschrieben, der Zuschlag ist schlicht das Spiegelbild davon.
Rechenbeispiel: 66 Jahre, 1.400 Euro Rente plus 2.000 Euro Gehalt
Nehmen wir einen konkreten Fall: Du bist 66, hast die Regelaltersgrenze erreicht, beziehst 1.400 Euro Bruttorente und nimmst eine Teilzeitstelle mit 2.000 Euro brutto im Monat an. Das passiert:
| Posten | Was gilt | Auswirkung |
|---|---|---|
| Rente (1.400 Euro) | keine Hinzuverdienstgrenze | wird nicht gekürzt, läuft in voller Höhe weiter |
| Gehalt (2.000 Euro) | normale Lohnabrechnung mit deiner Steuerklasse | Lohnsteuer plus KV/PV werden abgezogen, kein eigener RV- und AV-Beitrag |
| Steuern insgesamt | Rente (steuerpflichtiger Anteil) + Gehalt werden addiert | Steuererklärung nötig, gemeinsamer Steuersatz steigt, Nachzahlung möglich |
| Optional: Verzicht auf RV-Freiheit | eigener Beitrag 186 Euro/Monat | rund 0,46 Entgeltpunkte pro Jahr, etwa 20 Euro mehr Monatsrente ab dem nächsten 1. Juli |
| Meldung an die Rentenversicherung | nicht erforderlich | Arbeitgeber meldet die Beschäftigung, du musst nichts tun |
Unterm Strich kommen in diesem Beispiel rund 3.400 Euro brutto im Monat zusammen, und die einzige echte Stellschraube ist die Steuer. Wie sich zusätzliche Beitragsjahre und Entgeltpunkte auf deine Rentenhöhe auswirken, kannst du mit unserem Beitrag zur Rentenberechnung nachvollziehen. Und falls du noch vor der Rente stehst und wissen willst, ob du überhaupt dazuverdienen musst: Der Blick auf die eigene Rentenlücke gibt die ehrlichere Antwort als jede Faustregel.
Die offiziellen Details findest du bei der Deutschen Rentenversicherung auf der Seite Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung, die auch die aktuellen Grenzen für Erwerbsminderungsrenten nennt. Den Gesetzestext, aus dem die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten gestrichen wurden, kannst du in § 34 SGB VI nachlesen, den Zuschlag für den späteren Rentenbeginn regelt § 77 SGB VI.
Deine Rente mit und ohne Weiterarbeit durchrechnenBerechne deine gesetzliche Rente aus Gehalt und Beitragsjahren mit der offiziellen Rentenformel, inklusive früherem oder späterem Rentenbeginn sowie Kranken- und Pflegeversicherung.Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?
Als Altersrentner darfst du seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Ob Vollzeitjob, Teilzeit, Minijob oder Selbstständigkeit: Nichts davon kürzt deine Altersrente. Du musst der Rentenversicherung nicht einmal melden, dass du arbeitest oder wie viel du verdienst.
Gilt der unbegrenzte Hinzuverdienst auch für Frührentner?
Ja. Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten zum 1. Januar 2023 ersatzlos gestrichen, die entsprechenden Absätze wurden aus § 34 SGB VI entfernt. Die alten Grenzen von 6.300 Euro beziehungsweise 46.060 Euro pro Jahr, die viele Ratgeberseiten noch nennen, sind überholt. Bei der Regelaltersrente gab es ohnehin nie eine Grenze.
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten bei der Erwerbsminderungsrente 2026?
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro pro Jahr, bei der teilweisen sind es mindestens 41.527,50 Euro, individuell oft mehr, je nach höchstem Verdienst der letzten 15 Jahre. Verdienst du mehr, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet. Wichtig bei der vollen Erwerbsminderungsrente: Wer dauerhaft mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, gefährdet den Anspruch unabhängig vom Verdienst.
Muss ich als arbeitender Rentner Steuern zahlen?
Ja, deine Rente und dein Arbeitslohn sind beide steuerpflichtig und werden in der Steuererklärung zusammengerechnet. Der Zuverdienst füllt den Grundfreibetrag auf, sodass auch der steuerpflichtige Teil der Rente tatsächlich besteuert wird. Eine Steuererklärung ist dann meist Pflicht, und je nach Höhe des Gehalts sind Nachzahlungen möglich.
Lohnt sich ein Minijob als Rentner?
Ja, der Minijob ist der Klassiker unter den Rentnerjobs: 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat, und für dich bleibt er steuer- und abgabenfrei, brutto ist praktisch gleich netto. Die Rente wird dadurch nicht gekürzt, und ein pauschal versteuerter Minijob hat keine Auswirkung aufs Finanzamt. Nach der Regelaltersgrenze bist du im Minijob ohnehin rentenversicherungsfrei.
Was bringt Weiterarbeiten ohne Rentenbezug?
Für jeden Monat, den du die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nimmst, steigt dein Zugangsfaktor um 0,5 Prozent, das sind 6 Prozent pro Jahr. Dazu kommen zusätzliche Entgeltpunkte aus den weiter gezahlten Beiträgen. Wer ein Jahr über die Regelaltersgrenze hinaus voll arbeitet und die Rente aufschiebt, bekommt danach oft 8 bis 9 Prozent mehr Rente, lebenslang.
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